Donnerstag, Juli 02, 2009

Europa gegen Diskriminierung


Endlich ist Brüssel in einer so weltbewegenden und symbolisch für die Diskriminierung unterdrückter Minderheiten stehenden Angelegenheit wie der Norm 1677/88 aktiv geworden.

Rund 20 Jahre hat es gedauert, bis diese Minderheitenverachtende Norm nun endgültig aus dem europäischen Katalog der Grausamkeiten gestrichen wurde.
Und Brüssel damit ein epochales Zeichen gegen Diskriminierung auf Grund Herkunft und äußerem Erscheinungsbild gesetzt hat.
Ein kleiner Schritt für Europa .....


..... ein großer Schritt für die Salatgurke.
Nach der neuesten europäischen Salatgurkenrichtlinie dürfen diese nunmehr endlich und sehnsüchtig erwartet wieder wachsen wie sie wollen. Zumindest darf sie krumm sein. Aber an dieser Stelle ernsthaft: Wie sieht das aus mit der Länge, dem Durchmesser, der Farbe, dem Gewicht und der Schalendicke von Salatgurken?
Und was ist eigentlich mit der Gewürzgurke? Darf jetzt wirklich jede Gurke wachsen wie Gott sie geschaffen hat und wie sie will?

Sind mit dieser hochrichterlichen Entscheidung dem europäischen Gurkenwildwuchs nicht Tür und Tor geöffnet?
Und warum ist die europäische Banane eigentlich noch immer krumm?

Erste ernstzunehmende Proteste gegen diese freiheitliche Entscheidung zu Gunsten der Gurke sind zu vernehmen. Schließlich: Versuchen sie doch einmal, 100 in einem Winkel von mehr als 25 Grad gekrümmte Gurken in einen rechteckigen Karton mit europäischer Normgröße zu verpacken. Ein logistisches Problem, dem viele Discouter, Aldi, Lidl und Partner äußerst skeptisch entgegenstehen.
Waren bisher nach der Gurkenkrümmungsnorm 1677/88 max. 10mm Krümmung auf 10cm Gurke erlaubt, sind der Krümmung moderner Gurken praktisch kaum noch Grenzen gesetzt.

Ich sehe hier, wie auch schon genannte Firmen und andere, ein auf europäischer Ebene ernsthaft zu diskutierendes Verpackungsproblem, auf welches Brüssel nur eine einzige richtige Antwort geben können wird:
Eine neue europaweite vereinheitlichende Salatgurkenverpackungsverordnung für krumme Salatgurken mit Krümmungen über 10mm auf 10cm Salatgurkenlänge unter Berücksichtigung eines moralisch-ethisch vertretbaren Mindestraumes zur freien Entfaltung der einzelnen Salatgurke.

Weiterhin sollte auf Grund dieser bereits jetzt einsetzenden Proteste gegen diese neue Minderheitenschutzverordnung und zur Überwachung und zur Verhinderung alter diskriminierender Vorurteile gegen nicht dem Normstandard gesellschaftlicher Anschauungen entsprechender Salatgurken ein Salatgurkenbeauftrager mit entsprechenden Vollmachten ernannt werden, der die Überwachung und den Schutz dieser in der Vergangenheit so gequälten und unterdrückten Geschöpfe übernehmen kann.

Erfreulicherweise gilt diese neue von Brüssel in die Wege geleitete Freiheit nicht nur für die Gurke.
Nein: Vielmehr fallen neben der Gurken-Norm auch die Schönheitsvorschriften für zahlreiche andere Obst- und Gemüsesorten. Darunter sind beliebte Früchte wie Aprikosen, Kirschen, Melonen und Pflaumen und auch Grünzeug wie Möhren, Kohl und Spargel. Wobei sich hier natürlich dem interessierten Leser die gewichtige Frage stellen könnte: Warum fällt die typische orange-rotgenormte Karotte unter die Kategorie Grünzeug? Doch diese Frage wird an anderer und höherer Stelle zu klären sein.

Zurück zur neuen Obst- und Gemüsefreiheit. Damit setzt Brüssel zugleich ein Zeichen gegen den modernen Schönheitswahn unserer überzüchteten Wohlstandgesellschaft und verbrieft auch knubbeligem und weniger schön anzusehendem Obst und Gemüse ein Überlebensrecht. In Zukunft werden also auch wohlschmeckende Lebensmittel eine Chance erhalten, auch wenn sie den Heidi-Klum-Parcour moderner Eitelkeiten nicht überleben würden.

Doch trotz aller Freude bleibe ich persönlich skeptisch.
Wie ich Brüssel und die Vertreter von Politik und Wirtschaft kenne, dürfte in der Gurkenaffaire das letzte Wort noch lange nicht gesprochen sein.


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