Kennen, oder besser gesagt kannten sie den Herren Freiherr von Gravenreuth?
Nun, vielleicht war ihnen dass ja auch lieber so.
In IT-Kreisen wohl als Abmahn-Anwalt übelster Sorte bekannt im Kampf gegen das ewiglich Böse auf dieser Welt hat er selber es mit dem Gesetz nicht so genau genommen. Und sollte nun die Quittung kriegen. Doch kurz vor Antritt einer gegen ihn verhängten Haftstrafe beging er nunmehr Selbstmord.
So muss man eines offen anerkennen: Wenigstens sein Abgang war wahrhaft ehrenwert, eines Freiherrn würdig und eine gute Tat. Und vielen rinnen dieser Tage wohl die Tränen aus den Augen. Freudentränen. Obwohl sich derart respektloses Verhalten angesichts des gewaltsamen Todes eines Menschen eigentlich verbietet, ist es doch auch irgendwo natürlich.
Es gibt eben selbst in diesen schweren Zeiten News, die die optimistisch stimmen. Und es gibt Berufsgruppen, die keiner wirklich mag.
Sonntag, Februar 28, 2010
Abmahn-Anwalt begeht Selbstmord
Eingestellt von Dietmar um 8:49 AM
Labels: Einsichten und Ansichten, kurz und bündig
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